Daniel Fischer und Sarah Dibowski oder deren Vertreter / deren Vertreterinnen (im folgenden Dienstleister genannt) erstellen für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
1.2Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.
1.3Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
1.4Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.5Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
Die Planung und Durchführung eines Personal-Trainings und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
2.2Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
2.3Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.4Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt.
2.5Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.6Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit und Laktatdiagnostik werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.7Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienstleister möglich.
Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personal-Trainings erleidet.
4.2Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Leistungsdiagnostik angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen.
5.2Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.
5.3Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen auf der Website. Dort sind auch die Laufzeiten der einzelnen Angebote ersichtlich. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
5.4Beim Erwerb einer Zehnerkarte muss diese innerhalb von 4 Monaten abtrainiert sein. Danach verliert sie ihre Gültigkeit. Ausnahmen wie Krankheit und Schwangerschaft bilden hierbei eine Ausnahme.
Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
6.2Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3Werden anderweitige Leistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
6.5Sofern die Einfachstrecke 5 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 5 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
7.2Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
7.3Sollte die Durchführung eines Personal-Trainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personal-Training gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
7.4In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7.5Gruppenfitness – Trainings finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen statt.
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personal-Trainings berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde erhält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet.
9.2Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal-Training-Einheiten.
9.3Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.
9.4Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.
9.5Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
12.2Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
12.3Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
13.3Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.